Nach 2-jähriger Übergangszeit ist am 25. Mai 2018 die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)in Kraft getreten. Sie löst bisher geltendes Recht von 1995 ab.
Die Grundverordnung gilt für den gesamten europäischen Raum, regelt den Umgang mit persönlichen Daten und schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten von natürlichen Personen. In 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen(Auslegungen) ist sie geregelt. Ergänzt wird die DSGVO vom Bundesdatenschutzgesetz.
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